vom 27. Juni 1990
faktisch aufgehoben durch
(Regierungs-)Abkommen
über die Aufhebung der Personenkontrollen an den innerdeutschen Grenzen vom 1.
Juli 1990 (GBl. II S. 41).
Auf der Grundlage des § 7 des Paßgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1979 (GBl. I Nr. 17 S. 148) und von § 40 des Grenzgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 11 S. 197) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Abrüstung und Verteidigung angeordnet:
§ 1. Im Personenverkehr über die innerdeutschen Grenzen finden keine Kontrollen statt.
§ 2. (1) Bürgern dritter Staaten
ist der Grenzübertritt mit Paß oder anerkanntem Paßersatz ohne Visum gestattet
- bei Fahrten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West),
- bei Tagesaufenthalten in Berlin (Ost) von Berlin (West) aus,
- wenn sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis der Bundesrepublik Deutschland
für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten sind,
- wenn sie im Besitz eines Sichtvermerkes der Bundesrepublik Deutschland für
einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten sind bei Übertritten über die innerdeutschen
Grenzen,
- wenn sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Begleitung eines
Aufsichtsberechtigten, der die obigen Voraussetzungen erfüllt, reisen oder im
Besitz einer auslädnerbehördlichen Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht in
der Bundesrepublik Deutschland sind.
(2) Der Übertritt über die innerdeutschen Grenzen ist an allen dafür geeigneten Stellen erlaubt, sofern die Voraussetzungen für den Grenzübertritt gegeben sind.
§ 3. Für Bürger dritter Staaten, die für Reisen in und durch die Deutsche Demokratische Republik ein Visum benötigen, wird an den in der Anlage aufgeführten Stellen durch die dafür beauftragten Organe die Visaerteilung nach den dafür geltenden Bestimmungen gewährleistet.
§ 4. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1990 in Kraft.
Berlin, den 27. Juni 1990
Der Minister des Innern
Dr. Diestel
Anlage
zu § 3 der Anordnung
Die Möglichkeit der Visaerteilung für Bürger
dritter Staaten besteht im Bereich der nachstehend aufgeführten früheren
Grenzübergangsstellen:
- Selmsdorf
- Zarrentin
- Horst
-Salzwedel
- Marienborn
- Worbis
- Wartha
- Hirschberg
- Eisfeld
- Meiningen
- Drewitz
- Glienicker Brücke
- Staaken
- Stolpe
- Rudower Chaussee
- Bahnhof Friedrichstraße