vom 15. Oktober 1960
aufgehoben durch
Verordnung über das Gesetzblatt der DDR vom 16. August 1972 (GBl. II. S. 571)
§ 1. Das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik erscheint mit dem Teil I, dem Teil II, dem Teil III und dem Sonderdruck.
§ 2. (1) Im Teil I des Gesetzblattes erscheinen:
Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse des
Staatsrates (Beschlüsse mit Gesetzeskraft),
andere Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des
Vorsitzenden des Staatsrates.
(2) Im Teil II des Gesetzblattes erscheinen:
Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines
Präsidiums,
Anordnungen und Durchführungsbestimmungen der Leiter der
zentralen staatlichen Organe.
(3) Im Teil III des Gesetzblattes erscheinen:
Anordnungen der Leiter der zentralen staatlichen Organe, die
staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen.
(4) Im Sonderdruck des Gesetzblattes können gesetzliche Bestimmungen veröffentlicht werden, die einen begrenzten Kreis von staatlichen Organen, Betrieben oder Einrichtungen betreffen oder bei denen es wogen ihres Umfanges zweckmäßig ist.
§ 3. Auf Veröffentlichungen im Teil III und im Sonderdruck des Gesetzblattes ist im Teil II nachrichtlich hinzuweisen.
§ 4. Das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik wird vom Büro des Präsidiums des Ministerrates herausgegeben.
§ 5. (1) Dieser Erlaß tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Verordnung vom 23. Dezember 1954 über die Form der
Verkündung von Gesetzen und der Veröffentlichung von anderen Bestimmungen und
Bekanntmachungen (GBl. I 1955 S. l),
die Erste Durchführungsbestimmung vom 2. Februar 1953 (ZBl.
S. 19) und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 11. März 1953 (ZBl. S. 103)
zur Verordnung über die Verkündung von Gesetzen und Veröffentlichung von anderen
Bestimmungen und Bekanntmachungen.
Berlin, den fünfzehnten Oktober neunzehnhundertsechzig.
Der Vorsitzende des Staatsrates
W. Ulbricht
Der Sekretär des Staatsrates
O. Gotsche