vom 19. Juni 1975
Im Zusammenhang mit der im Artikel 54 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik festgelegten Dauer der Wahlperiode der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik wird die gegenwärtige Wahlperiode der Bezirkstage um ein Jahr verlängert.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 15. Tagung am 19. Juni 1975 gefaßt.
Berlin, den 19. Juni 1975
Gerald Götting
Präsident der Volkskammer der
Deutschen Demokratischen Republik