Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1963

vom 31. Juli 1963

Entsprechend § 6 des Gesetzes vom 31. Juli 1963 über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) (GBl. I S. 97) werden für das Jahr 1965 die Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen der Deutschen Demokratischen Republik ausgeschrieben.

Als Wahltermin wird der 10. Oktober 1965 festgelegt.

    Berlin, den 2. Juli 1963

Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
W. Ulbricht

Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
O. Gotsche


Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Teil I. S. 152
© 10. Dezember 2004

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