Anordnung über die Gleichberechtigung der Frau im Staatsangehörigkeitsrecht

vom 30. August 1954

aufgehoben durch
Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR vom 20. Februar 1967 (GBl. I S. 3)

Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik hat die Gleichberechtigung von Mann und Frau im gesellschaftlichen Leben festgelegt und alle Rechtsnormen aufgehoben, die die Frau gegenüber dem Mann benachteiligen.

Dadurch wird auch die Gleichstellung der Frau im Staatsangehörigkeitsrecht bedingt.

Bis zum Zeitpunkt einer gesetzlichen Regelung und Klärung der neuen Rechtslage sind alle Bestimmungen im Staatsangehörigkeitsrecht; die eine Beschränkung oder Minderung der Rechte der Frau festlegen, nicht mehr anzuwenden.

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts wird folgendes angeordnet:

§ 1. Eine Ausländerin oder Staatenlose, die mit einem Deutschen die Ehe eingeht, erwirbt durch die Eheschließung nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

§ 2. (1) Eine Deutsche, die mit einem Ausländer oder einem Staatenlosen die Ehe eingeht, verliert durch die Eheschließung in keinem Falle die deutsche Staatsangehörigkeit.

(2) Deutschen Staatsangehörigen, die durch Eheschließung gemäß § 17 Abs. 6 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 nach Inkrafttreten der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik staatenlos geworden sind und bisher eine andere Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, wird auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt.

§ 3. Kinder, von denen einer der Elternteile deutscher Staatsangehöriger ist, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sollten diese Kinder durch das Heimatrecht des anderen Ehegatten eine mehrfache Staatsangehörigkeit besitzen, ist es einer späteren gesetzlichen Regelung vorbehalten, unter welchen Umständen sie sich für eine dieser Staatsbürgerschaften entscheiden können.

§ 4. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1954 in Kraft.

Ministerium des Innern
Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten
Hegen
Staatssekretär


Quellen: Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954 S. 431
© 23. November 2004

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