Beschluß der Volkskammer über die Tätigkeit von Vertretern aller Parteien, gesellschaftlichen Vereinigungen und politischen Gruppierungen der Runden Tische in den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten

vom 29. Januar 1990

Zur Gewährleistung der Wahrnehmung der Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte in der gegenwärtigen politischen Situation wird folgendes beschlossen:

1. Beschlußfähige örtliche Volksvertretungen können durch Beschluß Vertreter aus allen Parteien, gesellschaftlichen Vereinigungen und politischen Gruppierungen der Runden Tische als Abgeordnete mit allen gesetzlich festgelegten Rechten und Pflichten für freigewordene Mandate kooptieren.

2. In Territorien, in denen Volksvertretungen nicht mehr beschlußfähig sind oder sich aufgelöst haben, können Bürgerversammlungen beschließen, daß Vertreter aus allen am Runden Tisch beteiligten Parteien, gesellschaftlichen Vereinigungen und politischen Gruppierungen die Legitimation als Abgeordnete mit allen gesetzlich festgelegten Rechten und Pflichten erhalten.

3. Auch die an den Runden Tischen vertretenen neuen Parteien, gesellschaftlichen Vereinigungen und politischen Gruppierungen haben ebenfalls das Recht, den örtlichen Volksvertretungen Vorschläge zur Wahl von haupt- und ehrenamtlichen Ratsmitgliedern aus ihren Reihen zu unterbreiten.

4. Dieser Beschluß gilt bis zu den nächsten Wahlen der örtlichen Volksvertretungen. Festlegungen in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften, die diesem Beschluß widersprechen, sind nicht mehr anzuwenden.

Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 15. Tagung am 29. Januar 1990 gefaßt.

    Berlin, den 29. Januar 1990.

Der Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik
Dr. G. Maleuda


Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1990 Teil I. S. 31
© 22. Februar 2005

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