vom 5. Juli 1976
aufgehoben durch
Beschluß vom 16. März 1981 (GBl. I S. 101)
Entsprechend § 7 Abs. 2 des Wahlgesetzes vom 24. Juni 1976 (GBl. I Nr. 22 S. 301) wird folgendes beschlossen:
Für die Bezirkstage werden gewählt:
In den Bezirken mit einer
Bevölkerungszahl
bis zu 600 000 Einwohnern 160 Abgeordnete
bis zu 1 Million Einwohnern 180 Abgeordnete
über 1 Million Einwohner 200 Abgeordnete.
Berlin, den 5. Juli 1976
Der Vorsitzende des Staatsrates der
Deutschen Demokratischen Republik
W. Stoph
Der Sekretär des Staatsrates der
Deutschen Demokratischen Republik
H. Eichler