Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammensetzung der Bezirkstage

vom 5. Juli 1976

aufgehoben durch
Beschluß vom 16. März 1981 (GBl. I S. 101)

Entsprechend § 7 Abs. 2 des Wahlgesetzes vom 24. Juni 1976 (GBl. I Nr. 22 S. 301) wird folgendes beschlossen:

Für die Bezirkstage werden gewählt:
In den Bezirken mit einer Bevölkerungszahl
    bis zu 600 000 Einwohnern 160 Abgeordnete
    bis zu 1 Million Einwohnern 180 Abgeordnete
    über 1 Million Einwohner 200 Abgeordnete.

    Berlin, den 5. Juli 1976

Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
W. Stoph

Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
H. Eichler


Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Teil I. S. 353
© 29. Januar 2005 - 9. Februar 2005

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