vom 22. Juli 1817
§ 1. In Folge der von der Eidgenossenschaft einmüthig angenommenen Erklärung des Wiener Congresses, und der im ersten Artikel des Budnesvertrags ausgesprochenen Gewährleistung des Gebiets aller Kantone, - sollen der Fleken und die Landschaft Gersau mit dem Kanton Schwyz vereinigt sein, auf immer ein Bestandtheil desselben verbleiben und somit ehemalige Bundes- und Schuzverbindungen hiebei weiter in keine Betrachtung kommen.
§ 2. Die Landschaft Gersau, als integrirender Theil des Kantons Schwyz, wird der Regierung dieses hohen Standes freundeidgenössisch dahin empfohlen, daß dieselbe von sich aus die näheren Verhältnisse des Kantons zu dieser Gemeind, mit möglichster Rüksicht auf das Wohl und die Wünsche dieser leztern, festsezen möge.
Bern, den 22. Juli 1817
Der Amtsschultheiß der Stadt und Republik Bern, als
eidgenössischem Vororts Zürich,
Präsident der Tagsazung,
R. von Wattenwyl.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft,
Mousson.
Gersau war Jahrhunderte lang eigenständiges Staatsgebilde und Zugewandter Ort der alten Eidgenossenschaft ("Kleinste Republik der Welt"). Während der Helvetik ab 1798 verlor es seine Selbständigkeit und durch die Mediationsakte von 1803 kam Gersau zu Schwyz. Mit der Besetzung und Befreiung der Schweiz durch österreichische Truppen hat sich Gersau wieder als selbständiger Freistaat konstituiert, musste jedoch 1817 wieder unter die Regierung des Kantons Schwyz zurückkehren und blieb seither ein eigenständiger Bezirk des Kantons.