vom 14. Februar 1919
Nachdem die Landesversammlung beschlossen hat, die Provisorische Regierung zu beauftragen, die Regierung fortzuführen, wird nach Beschluß der Provisorischen Regierung die Staatsleitung von nun ab unter der Bezeichnung "Staatsregierung" geführt.
Stuttgart, den 14. Februar 1919
Die Staatsregierung:
Der
Vorsitzende: Blos.