Bundesverfassungsgesetz
vom 6. Juli 1960 (BGBl. 148/1960),
mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

geändert durch
BGBl I 2/2008
 

Artikel I. Änderungen des B-VG

Artikel II. Die Verfassungsbestimmungen der §§ 69 und 70 des Straßenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 46/ 1947, treten außer Kraft.

Artikel III. 1. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1961 in Kraft. Jedoch können schon ab dem der Kundmachung dieses Bundesverfassungsgesetzes folgenden Tag gesetzliche Vorschriften erlassen werden, die der im Art. I dieses Bundes- Verfassungsgesetzes verfügten Zuständigkeitsverteilung entsprechen. Solche gesetzliche Vorschriften treten frühestens mit 1. Jänner 1961 in Kraft.

2. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Durch BGBl I 2/2008 wurde der Artikel III als nicht mehr geltend festgestellt.

Schärf

Raab        Pittermann        Afritsch            Broda
Drimmel            Proksch            Heiligsetzer            Hartmann
Bock            Waldbrunner            Graf            Kreisky

 


Quellen: Rechtsinformationssystem der Bundesregierung
© 17. September 2008
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